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Keine Schallschutzwand für Anwohner der Strohgäubahn

Stuttgart, 16. Oktober 2015

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat gestern die Klage eines Grundstückseigentümers auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen für die neue Betriebswerkstatt der Strohgäubahn bei Stuttgart abgewiesen. Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, das an die Bahntrassen der S-Bahn sowie der Strohgäubahn zwischen Korntal und Weissach angrenzt. Es ist bebaut mit einem ehemaligen Bahnwärterhaus, Schuppen, Stellflächen eines Autohandels und einem Imbiss. Im August 2013 hatte das Regierungspräsidium Stuttgart mit Planfeststellungsbeschluss den Neubau einer Betriebswerkstatt der Strohgäubahn zugelassen, in der zwischenzeitlich bereits gearbeitet wird.

 

Laut den Mannheimer Richtern hat der Kläger keinen Anspruch auf die begehrte Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um zusätzliche Lärmschutzauflagen. So stehe dem Bau einer Schallschutzwand an seiner Grundstückgrenze entgegen, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, um den Lärm auf das von ihm geforderte Maß zu verringern: zum Beispiel eine Beschränkung des Werkstattbetriebs. Die Entscheidung über weitere Vorkehrungen gegen Lärm stehe im Ermessen der Planfeststellungsbehörde.

 

Auch die hilfsweise begehrten sonstigen Lärmschutzmaßnahmen kann der Kläger nicht verlangen. Die Lärmimmissionen der Betriebswerkstatt sind laut VGH nicht unzumutbar, weil das Grundstück in einem faktischen Gewerbegebiet oder stark gewerblich geprägten Gebiet liegt. Die Überschreitung der Nachtrichtwerte um einige Dezibel auf Teilen der zum Autohandel genutzten Stellfläche führe nicht dazu, dass der Kläger derzeit zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen verlangen könne, zumal der Autohandel nachts nicht betrieben werde.

Der Zweckverband Strohgäubahn hatte dem Kläger zuvor in der mündlichen Verhandlung einen Kompromiss angeboten: Er sollte 50.000 Euro erhalten, wenn er eine Lärmschutzwand brauche, um beispielsweise ein Wohn-/Geschäftsgebäude auf dem Grundstück zu errichten.

 

Die Kanzlei Menold Bezler hat den Zweckverband Strohgäubahn während des gesamten Verfahrens umfassend rechtlich beraten.

 

Berater Zweckverband Strohgäubahn:

Menold Bezler (Stuttgart): Verena Rösner (Partnerin, Umweltrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht), Alexander Häcker (Associate, Umweltrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht)

 

Land Baden-Württemberg:

Regierungspräsidium Stuttgart (Inhouse)

 

Berater der Kläger:

Fridrich Bannasch & Partner (Freiburg): Till Bannasch

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