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Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit im Betrieb: Was Unternehmen arbeitsrechtlich tun können

Presse Artikel

Die News

Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit im Betrieb: Was Unternehmen arbeitsrechtlich tun können

Fremdenfeindliche Äußerungen am Arbeitsplatz sind nicht nur eine Belastung für das Betriebsklima, sondern können auch erhebliche Auswirkungen auf das Ansehen und das Recruiting eines Unternehmens haben. Besonders für mittelständische Unternehmen, die oft enge Bindungen zu ihren Mitarbeitenden pflegen und einen starken Fokus auf ihre Unternehmenskultur legen, können solche Vorfälle besonders heikel sein.

Doch nicht nur Selbstbild und Außenwahrnehmung begründen ein nachvollziehbares Interesse an der Sanktionierung fremdenfeindlicher oder rechtsradikaler Handlungen. Arbeitgeber haben auch gesetzliche Verpflichtungen in dieser Hinsicht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber gegen rassistische und fremdenfeindliche Benachteiligungen ihrer Arbeitnehmer vorgehen müssen. Auch das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet die Betriebspartner dazu, den Betriebsfrieden zu erhalten, insbesondere wenn dieser durch rassistische oder fremdenfeindliche Handlungen gestört wird.

In seinem Gastbeitrag für die Zeitschrift Die News verschafft Ihnen Lars Kuchenbecker einen Überblick über die Thematik und geht auf die folgenden Punkte ein: 

  • Die Grenzen der freien Meinungsäußerung
  • Was arbeitsrechtlich möglich ist
  • Vorsorge ist besser als Nachsorge

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