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Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz einigt sich mit ehemaligen Werzalit-Mitarbeitern und beendet jahrelangen Rechtsstreit

Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz einigt sich mit ehemaligen Werzalit-Mitarbeitern und beendet jahrelangen Rechtsstreit

Nach jahrelangen Verhandlungen hat Jochen Sedlitz, Insolvenzverwalter der Werzalit GmbH + Co. KG Industriebeteiligungen aus Oberstenfeld und deren Betriebsgesellschaften, mit 70 ehemaligen Arbeitnehmern eine einvernehmliche Lösung im Streit um die Beendigung der Arbeitsverhältnisse erreicht.

Auslöser für den Streit war die Auslagerung des Geschäftsbetriebs in Oberstenfeld in eine Fertigungsgesellschaft im Jahr 2011. Aus Sicht von Werzalit gingen die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter nach § 613 a BGB auf diese neue Fertigungsgesellschaft über. Im Zuge einer Insolvenz der Fertigungsgesellschaft fünf Jahre später klagten 70 Arbeitnehmer über alle Instanzen hinweg gegen die Einstufung der Ausgliederung als Betriebsübergang. Im Januar 2018 entschied das Bundesarbeitsgericht zugunsten der Arbeitnehmer. Durch dieses Urteil und die damit verbundenen Folgen meldete Werzalit Insolvenz an und Jochen Sedlitz wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Mehrere Versuche einer Einigung mit den 70 Mitarbeitern scheiterten und der Betrieb am Standort Oberstenfeld wurde im Frühjahr 2019 stillgelegt.

Der nun erzielten Lösung gingen komplexe Verhandlungen unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit voraus. Jochen Sedlitz: „Dass Mitarbeiter jahrelang bei einem anderen Betrieb arbeiten und von dort bezahlt werden und sich dann wieder in den ausgliedernden Betrieb zurückklagen schafft eine juristische und tatsächliche Situation, die nur einvernehmlich lösbar ist. Im Prinzip war alles streitig, beispielsweise ob Betriebsratswahlen wirksam stattgefunden haben oder ob und auf wen Pensionsansprüche übergegangen sind etc.“ Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart Kammern Ludwigsburg haben sich die Parteien einvernehmlich auf eine Beendigung der Arbeitsverhältnisse gegen die Zahlung einer Abfindung geeinigt. Die ehemaligen Arbeitnehmer haben die Vergleichszahlungen bereits erhalten. „Mit der jetzt gefundenen Lösung konnten wir das bestmögliche Ergebnis für die ehemaligen Mitarbeiter erreichen. Ein Erhalt der Arbeitsplätze war leider unmöglich“, so Sedlitz.

Das Verfahren bei Werzalit wird nach Einschätzung des Insolvenzverwalters sicher noch einige Jahre laufen, bis alle Verwertungshandlungen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen geregelt sind.

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