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Fast-Track zur Fusion – die neuen Regeln für Kliniken

Presse Artikel

kma Online

Fast-Track zur Fusion – die neuen Regeln für Kliniken

Die Krankenhausreform passt die Fusionskontrolle an und erleichtert Klinikzusammenlegungen. Ziel ist es, wirtschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, Strukturen effizienter zu gestalten und Kapazitäten optimal zu nutzen. Die Fusionskontrolle spielt hierbei eine wichtige Rolle, um den Wettbewerb zu sichern und die Qualität der medizinischen Versorgung zu gewährleisten.

Im Krankenhaussektor entscheidet nicht der Preis, sondern die Qualität der Behandlungen darüber, welche Kliniken bevorzugt werden. Besonders niedergelassene Ärzte empfehlen Patienten aufgrund der Behandlungsqualität. Die Fusionskontrolle soll verhindern, dass die Wettbewerbsvorteile durch große Klinikzusammenschlüsse verloren gehen und die Wahlfreiheit der Patienten eingeschränkt wird. Das Bundeskartellamt prüft, ob ein Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich behindert. Ein Beispiel hierfür ist die Untersagung des Zusammenschlusses der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim im Jahr 2024.

Die Krankenhausreform hat jedoch Ausnahmeregelungen eingeführt, die den Fusionsprozess vereinfachen und beschleunigen. Diese Neuregelungen sollen verhindern, dass eine Fusionskontrolle in jedem Fall erforderlich wird und die Konsolidierung von Kliniken schneller erfolgt. Ein Zusammenschluss kann in bestimmten Fällen nun ohne wettbewerbsrechtliche Prüfung vollzogen werden, wenn er die Krankenhausversorgung verbessert.

Dieser Gastbeitrag von Christoph Köberle, LL.M. und Lisa Setzer in kma Online erläutert ausführlich die neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf Klinikfusionen.

Erfahren Sie mehr über die Neuregelungen der Fusionskontrolle im Krankenhaussektor und deren Auswirkungen auf zukünftige Klinikfusionen. 

Zum vollständigen Beitrag klicken Sie hier.

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