Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Doppelte Akzessorietät: EU-Vergaberecht gilt nicht automatisch für oberschwellige Planungsdienstleistungen
![Doppelte Akzessorietät: EU-Vergaberecht gilt nicht automatisch für oberschwellige Planungsdienstleistungen Doppelte Akzessorietät: EU-Vergaberecht gilt nicht automatisch für oberschwellige Planungsdienstleistungen](/fileadmin/user_upload/_processed_/9/f/csm_Bau_Fotolia_82256655_XXL_7b016c3f10.jpg)
Entscheidung der Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 27.09.2021 (60.29-319/2021.009)
Private Auftraggeber sind gemäß § 99 Nr. 4 GWB bei bestimmten oberschwelligen Bauvorhaben der Daseinsvorsorge an das EU-Vergaberecht gebunden, wenn diese überwiegend staatlich finanziert werden. Doch was gilt, wenn bei einem solchen Gesamtprojekt nur die zugehörigen Planungsleistungen oberhalb der Schwellenwerte.
Die Entscheidung erläutert Valeska Pfarr hier