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Das Transparenzregister im Fokus öffentlicher Unternehmen
Die Pflichten für Unternehmen und Anteilseigner im Hinblick auf das Transparenzregister werden mit dem am 23. Dezember 2020 vorgelegten Referentenentwurf zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche erneut verschärft. Die geplanten Verschärfungen betreffen auch öffentliche Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform und eingetragene Vereine, die bislang häufig von den Mitteilungspflichten an das Transparenzregister befreit sind.
- Hintergrund
- Derzeitige Pflichten öffentlicher Unternehmen im Hinblick auf das Transparenzregister
- Ausblick – Verschärfungen
Lesen Sie den Beitrag von Franziska Gottwick (geb. Schube) hier