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Das Transparenzregister im Fokus öffentlicher Unternehmen

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Das Transparenzregister im Fokus öffentlicher Unternehmen

Die Pflichten für Unternehmen und Anteilseigner im Hinblick auf das Transparenzregister werden mit dem am 23. Dezember 2020 vorgelegten Referentenentwurf zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche erneut verschärft. Die geplanten Verschärfungen betreffen auch öffentliche Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform und eingetragene Vereine, die bislang häufig von den Mitteilungspflichten an das Transparenzregister befreit sind.

  • Hintergrund
  • Derzeitige Pflichten öffentlicher Unternehmen im Hinblick auf das Transparenzregister
  • Ausblick – Verschärfungen

Lesen Sie den  Beitrag von Franziska Gottwick (geb. Schube) hier

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