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Das neue deutsche Kartellrecht - Mehr Durchsetzungsbefugnisse der Kartellbehörden und weniger Fusionskontrollanmeldungen

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Das neue deutsche Kartellrecht - Mehr Durchsetzungsbefugnisse der Kartellbehörden und weniger Fusionskontrollanmeldungen

Seit 19. Januar 2021 ist die novellierte Fassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)1 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat die Befugnisse des Bundeskartellamts und der Landeskartellbehörden deutlich erweitert und zugleich die Anmeldepflicht zur Fusionskontrolle des Bundeskartellamts erheblich eingeschränkt.

Während das französische Wirtschaftsministerium die Umsetzung der ECN-Richtlinie (EU) 2019/1 in das nationale Recht bis Ende Juni 2021 angekündigt hat, hat der deutsche Gesetzgeber bereits Nägel mit Köpfen gemacht: Ausweislich der Gesetzesbegründung dient die 10. Novellierung des deutschen Kartellrechts der fristgerechten Umsetzung der Vorgaben der ECN-Richtlinie und soll zugleich einen Ordnungsrahmen gestalten, der den Anforderungen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft gerecht wird. Dementsprechend hat der deutsche Gesetzgeber die 10. GWB-Novelle politisch hochtrabend als "GWB-Digitalisierungsgesetz" betitelt, regelt aber in der Neufassung des GWB auch eine Vielzahl von Materien, die mit der Digitalisierung in keinem Zusammenhang stehen.

  • Neue Schwellenwerte in der Fusionskontrolle
  • Anspruch auf förmliche Erklärungen des Bundeskartellamts zu Kooperationen von Wettbewerbern
  • Ausweitung der Missbrauchskontrolle

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