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Corona: Wie ist die Schließung von Golfanlagen rechtlich zu bewerten?

Presse Artikel

Golfsportmagazin

Corona: Wie ist die Schließung von Golfanlagen rechtlich zu bewerten?

Verena Rösner im Interview mit dem Golfsportmagazin 

Verena Rösner vertritt die Golfclub Schloss Monrepos GmbH, die sich vor dem Verwaltungsgericht Mannheim gegen die Schließung der Golfplätze wehrt. Im Interview mit dem Golfsportmagazin steht sie Rede und Antwort:

  • Wer darf denn überhaupt Golfanlagen schließen lassen? Und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Gibt es denn schon eine Rechtsprechung zu dem Thema?
  • Hätten sich die Landesgolfverbände oder der Deutsche Golfverband gegen die Maßnahme rechtlich wehren können?
  • Es gab ja auch eine Golfanlage in Bayern, die sich der Verordnung widersetzt hat. Mit welchen Konsequenzen muss so ein Golfplatz rechnen?
  • Macht es rechtlich einen Unterschied, ob der Betreiber eines Golfplatzes eine juristische Person oder ein eingetragener Verein ist?
  • In allen Bundesländern darf ja jetzt wieder Golf gespielt werden. Können sich denn die Golfanlagen Hoffnung auf Schadensersatz machen? Immerhin sind die wirtschaftlichen Schäden nicht unerheblich

Das gesamte Interview lesen Sie hier

 

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