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Compliance-Verantwortung und D&O-Versicherung

Presse Artikel

Haufe

 Compliance-Verantwortung und D&O-Versicherung

Geschäftsleiter tragen im Unternehmen u. a. die Compliance-Verantwortung. Auch hier können Risiken durch eine D&O-Versicherung abgesichert werden.

  • Compliance-Verantwortung des Geschäftsleiters

Der Geschäftsleiter (etwa der Vorstand einer Aktiengesellschaft oder die Geschäftsführung einer GmbH) trägt die so genannte Compliance-Verantwortung im Unternehmen. Das bedeutet, der Geschäftsleiter muss dafür sorgen, dass sich das Unternehmen gesetzestreu verhält und Rechtsverstöße vermieden werden. Je nach Risikoprofil des Unternehmens muss die Geschäftsleitung ein Früherkennungssystem einrichten. Tut sie dies nicht oder veraltet das System, kann dies pflichtwidrig sein.

  • Geschäftsleiterhaftung als Innenhaftung
  • Haftungsklagen gegen Geschäftsleiter schnell schlüssig
  • Beweislastverteilung bei Klagen gegen Geschäftsleiter
  • Verjährung bei Innenhaftungsansprüchen
  • D&O-Versicherung

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