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Bremsende Akribie bei der Vergabe
itte Januar gab das Verteidigungsministerium bekannt, den Auftrag für neue Marinekampfschiffe vom Typ MKS 180 an ein niederländisches Unternehmen vergeben zu wollen. Die unterlegene Kieler Werft German Naval Yards kündigte umgehend an, die Vergabe juristisch überprüfen zu lassen. Prompt folgten Forderungen aus der Politik, die rechtlichen Vorgaben für Beschaffungen militärischen Geräts zugunsten der nationalen maritimen Wirtschaft zu stärken. Die Grundlagen hierfür hat der Gesetzgeber schon geschaffen: Die jetzt verabschiedete Reform des Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit wird künftig unter bestimmten Voraussetzungen rein nationale Ausschreibungen im Verteidigungsbereich ermöglichen.
Das Vergaberecht stellt Regeln für ein wettbewerbliches Verfahren zur Beschaffung von Leistungen durch staatliche Stellen auf. Nicht zum ersten Mal werden diese Regeln als Bremsklotz für die Beschaffung von Rüstungsgütern ausgemacht. Aber liegt es wirklich an den rechtlichen Vorgaben? Und ist die bevorstehende Gesetzesänderung der große Befreiungsschlag?