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Betreiberwechsel im Busverkehr

Presse Artikel

Bayerische Staatszeitung

Betreiberwechsel im Busverkehr

Ein Betreiberwechsel im Busverkehr kann unter besonderen Umständen zu einem Betriebsübergang führen, ohne dass der neue Betreiber Betriebsmittel, insbesondere Busse, vom Vorgänger übernimmt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 27. Februar 2020 ausgeführt.

Der Ausgangsfall: Ein Landkreis in Brandenburg schrieb seinen Regionalbusverkehr neu aus. Dabei stellte er diverse Anforderungen an die künftig einzusetzenden Busse (Höchstalter, Abgasnorm, Niederflurtechnik). Die Busse des bisherigen Betreibers erfüllten diese Anforderungen nicht. Die Vergabe führte zu einem Wechsel des Betreibers. Der bisherige Betreiber entließ alle seine Arbeitnehmer und gab seine Geschäftstätigkeit auf. Der Nachfolger stellte den überwiegenden Teil der Fahrer und einige Führungskräfte zu veränderten Bedingungen ein. Er übernahm jedoch keine Busse, Betriebsstätten und sonstige Betriebsanlagen. 

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