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Bei Handyverbot am Arbeitsplatz kein Mitspracherecht für den Betriebsrat
Ein Leben ohne Smartphone – für viele Beschäftigte undenkbar und dies nicht selten auch am Arbeitsplatz. Weil jedoch wer privat telefoniert, WhatsApp-Nachrichten verschickt oder „mal eben“ Facebook checkt in dieser Zeit nicht arbeitet, entscheiden sich Arbeitgeber bisweilen dafür, die private Handynutzung während der Arbeitszeit ganz zu verbieten. Die Frage ist jedoch, ob Arbeitgeber diese Entscheidung einfach so treffen können, ohne den Betriebsrat einzubeziehen. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen bestätigt, das besagt: Ja, das können sie.
Im Magazin Markt und Mittelstand ordnet Tim Gühring das Urteil ein. Den vollständigen Artikel finden Sie hier