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BAG bestätigt Unverzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs

In seinem Gastbeitrag für Der Betrieb beleuchtet unser Experte Dr. Tim Gühring ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24), das erneut die Unverzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs bestätigt. Selbst im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs können Arbeitnehmer nicht wirksam auf diesen Anspruch verzichten – auch nicht durch Formulierungen wie „Urlaubsansprüche sind in natura gewährt“.
Der Beitrag analysiert die Entscheidung im Detail, zeigt ihre praktische Relevanz für die Gestaltung von Vergleichsvereinbarungen und erläutert die engen Voraussetzungen für sogenannte Tatsachenvergleiche.