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Auflösung der Gates Foundation in 2045: Keine Stiftung für die Ewigkeit

Bill Gates hat angekündigt, dass die Bill & Melinda Gates Foundation zum 31. Dezember 2045 ihre Arbeit einstellen und bis dahin ihr gesamtes Vermögen für gemeinnützige Zwecke einsetzen wird. Eine Stiftung auf Zeit – in Deutschland wäre das eine sogenannte Verbrauchsstiftung. Doch wäre ein solches Vorgehen auch hierzulande möglich?
In seinem Gastbeitrag für die Legal Tribune Online (LTO) beleuchtet Christian Bischoff die stiftungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Verbrauchsstiftungen in Deutschland. Er erklärt, worin sich Verbrauchs- und Ewigkeitsstiftungen unterscheiden, welche gesetzlichen Voraussetzungen bestehen und unter welchen Umständen eine Umwandlung von einer Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftung zulässig ist.
Ein besonderer Fokus liegt auf den gemeinnützigkeitsrechtlichen und steuerlichen Aspekten, insbesondere dem Spendenabzug, der sich bei Verbrauchsstiftungen gegenüber klassischen Ewigkeitsstiftungen deutlich unterscheidet.
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