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Angebotsauslegung: Dürfen Angebote jetzt doch nachgebessert werden?

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Angebotsauslegung: Dürfen Angebote jetzt doch nachgebessert werden?

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.04.2020 – Verg 30/19

Vor etwas über einem Jahr erschütterte der BGH einen vergaberechtlichen Glaubenssatz, als er entschied, dass bietereigene AGB doch nicht zwingend zum Angebotsausschluss führen, wenn davon auszugehen ist, dass der Bieter sie versehentlich beigefügt hat. Der Auftraggeber kann und muss in solchen Fällen den Angebotsinhalt aufklären und im Rahmen der Auslegung auf den maßgeblichen Inhalt der Vergabeunterlagen zurückführen. (vgl. BGH, Urt. v. 18.06.2019 – X ZR 86/17). Diese Linie führte das OLG Düsseldorf nun fort. In dem entschiedenen Fall ging es um ein Formular zum Nachunternehmereinsatz.

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