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Wir beraten Sie bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben individuell in allen Projektphasen mit Weitsicht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.

Bau- und Architektenrecht

Wir beraten Sie bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben individuell in allen Projektphasen mit Weitsicht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.

Privates Baurecht

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen rund ums Bauen (z.B. VOB/B-Bauverträge, GU-/GÜ-Verträge)
  • Baubegleitende Rechtsberatung, insb. Unterstützung bei
  • Nachtragsmanagement
  • Behinderungen und Bauablaufstörungen
  • Vorzeitige Vertragsbeendigung
  • Abnahmen
  • Abwehr oder Durchsetzung von Zahlungs-, Mängel- und Schadensersatzansprüchen
  • Außergerichtliche Streitbeilegung, Beteiligung an Schiedsverfahren
  • Prozessführung, einschließlich selbständiges Beweisverfahren, einstweiliges Verfügungsverfahren

 

Architekten- / Ingenieur- und Projektsteuerungsrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
  • Honorar- und Haftungsfragen
  • Prüfung und Umgang mit Urheberrechten
  • Bauträgerrecht
  • Anlagenbau
  • Interne Schulungen
Aktuelles
Mit Urteil vom 09.09.2025 (8 U 17/24) hat das OLG Karlsruhe die Pflichten des Architekten im Rahmen…
Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 5.11.2025, Az. 11 U 138/23 (unter anderem) Folgendes…
Wir stellen Ihnen in regelmäßigen Abständen Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Fachbereichen…
Menold Bezler hat den Landkreis Sigmaringen bei der Vergabe von Planung Bau und Betrieb der…