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Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland begrüßt Plan des BMJ zur Förderung der Videokonferenztechnik

Kanzlei-News
Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland begrüßt Plan des BMJ zur Förderung der Videokonferenztechnik

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf erarbeitet, nach dem der Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren gefördert werden soll. Das soll die Effizienz der Justiz erhöhen und für kürzere Verfahrensdauern sorgen. Verschiedene Verbände konnten zu dem Entwurf Stellung nehmen, darunter der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland, zu dessen Gründungskanzleien Menold Bezler gehört. Die Task Force „Schnelle und effiziente Justiz“ des Verbandes zieht ein ausnahmslos positives Fazit.

Für spürbare Vereinfachung und Beschleunigung dürfte sorgen, dass neben Parteien auch Zeugen, Sachverständige und Übersetzer per Videokonferenz einbezogen werden können. Das erspart nicht nur weite Anfahrtswege, sondern ermöglicht den Parteien eine kostengünstige Teilnahme auch dann, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet ist. Das persönliche Erscheinen soll in Zukunft auch per Videokonferenz ermöglicht werden.

Der Verband spricht sich dafür aus, dass eine Videokonferenz grundsätzlich durchgeführt werden muss, wenn die Parteien das übereinstimmend beantragen. Ein Gericht sollte das nur dann ablehnen können, wenn es triftige technische Gründe dafür gibt. Gegen den Willen der Parteien soll es keine Videokonferenz geben.

Der Verband spricht sich dafür aus, dass die Anordnung der Videokonferenz unanfechtbar bleibt. Sonst ist zu befürchten, dass der Rechtsstreit verzögert wird.

Eine Partei soll nicht bereits am Anfang des Verfahrens bindend sagen müssen, ob sie eine Videokonferenz wünscht oder nicht. Dies soll ihr vielmehr offenbleiben, weil es im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Interessenlagen geben kann.

Das Positionspapier des BWD können Sie hier lesen.

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