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Neues Transparenzregister für De-minimis-Beihilfen
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Transparenzpflichten für De-minimis-Beihilfen. Noch nicht alle Beihilfengeber sind dafür gerüstet.
Inhalt
Mit der Verordnung (EU) 2023/2831 wurde das verpflichtende EU-Transparenzregister eingeführt. Was bedeutet das konkret für Beihilfengeber, Kommunen und DAWI-Unternehmen? Und wie können die neuen Vorgaben für De-minimis-Beihilfen eingehalten werden?
Unsere Experten Christoph Köberle und Lisa Setzer zeigen Ihnen kompakt und praxisnah, welche rechtlichen Neuerungen zu beachten sind und wie Sie die neuen Registerpflichten sicher und effizient umsetzen.
In nur 60 Minuten erfahren Sie:
- Welche Beihilfen überhaupt als De-minimis-Beihilfen einzuordnen sind.
- Warum künftig eine zentrale Meldung sämtlicher De-minimis-Beihilfen erforderlich ist
- Welche Fristen und Meldepflichten gelten
- Welche konkreten Angaben zu erfassen sind
- Welche Auswirkungen sich für die kommunale Förderpraxis und DAWI-Unternehmen ergeben
- Welche praktischen Schritte Sie bereits jetzt einleiten sollten, um Transparenz- und Registerpflichten rechtssicher umzusetzen
- Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig zu informieren – mit praxisnahen Hinweisen und konkreten Umsetzungstipps für Ihre internen Prozesse
Termin & Ort
11. März 2026
11:45 Uhr bis 12:45 Uhr
Online
Jetzt anmelden und gut vorbereitet in das neue Transparenzregime starten.
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