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Arbeitsrechtsfrühstück März 2026
Wir laden Sie herzlich zu unserem nächsten Arbeitsrechtsfrühstück am 20. März 2026 in der Sparkassenakademie Stuttgart ein. In gewohnt entspannter Atmosphäre informieren wir über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Programm
- Reform der Rentnerbeschäftigung: Sachgrundlose Befristung nach Regelaltersgrenze trotz Vorbeschäftigung möglich
- Rechtsfolgen von Fehlern bei der Massenentlassungsanzeige: Nach EuGH-Urteilen keine Erleichterungen für Arbeitgeber in Sicht
- Entgeltgleichheit: Paarvergleich und Anpassung „nach ganz oben“
- Noch einmal: Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte
- Betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Führungskräften in unternehmensübergreifenden Matrixstrukturen
- Anforderungen an eine innerbetriebliche Stellenausschreibung
- Geteilte Elternzeit: Sonderkündigungsschutz vor jedem Elternzeitblock
- Zugang einer Einladung zum BEM: Einwurfeinschreiben bleibt risikobehaftet
Ablauf
08:30 Uhr Einlass
09:00 Uhr Beginn der Vorträge
11:30 Uhr Ende
Termin & Ort
20. März 2026 | 08:30 - 11:30 Uhr | Sparkassenakademie Stuttgart
Anmeldung
Wir freuen uns, wenn Sie sich bereits jetzt für unser Arbeitsrechtsfrühstück anmelden: Zur Anmeldung
Für eine Teilnahme berechnen wir einen Kostenbeitrag von 50 Euro (incl. USt). Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Rechnung. Sollten Sie Ihre Anmeldung stornieren müssen, ist dies bis zum 16. März 2026 kostenfrei möglich.