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Arbeitsrechtsfrühstück März 2023

Stuttgart Zur Anmeldung Veranstaltungen

Wir informieren über aktuelle Themen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht.

Arbeitsrechtsfrühstück März 2023

Wir laden  Sie herzlich zu unserem nächsten Arbeitsrechtsfrühstück am 10. März 2023 ein. Wir freuen uns sehr, dass die Pandemie weiter abklingt und wir Ihnen aktuelle Themen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung wieder in Präsenz vorstellen und gemeinsam mit Ihnen erörtern können.

PROGRAMM

  • ab 8:00 Uhr     Einlass im Hotel Steigenberger Graf Zeppelin
  • 8:30 Uhr           Beginn der Vorträge und Diskussion
  • 11:00 Uhr          Ende der Veranstaltung

THEMEN

  • Das neue Hinweisgeberschutzgesetz. Was Unternehmen jetzt tun müssen.
  • Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz. Arbeitsrechtliche Nebenwirkungen.
  • Urlaub ohne Ende. Verletzung der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers schließt Verjährung von Urlaubsansprüchen aus.
  • Neues vom BAG zur Sozialauswahl. Die Gewichtung des Lebensalters bei rentennahen Mitarbeitern.
  • Tarifverträge für Leiharbeitnehmer auf dem Prüfstand. Welche Risiken tragen Entleiher?
  • Immer im Dienst? Kein Zugang von Arbeitsanweisungen per SMS.

 

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