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Vorsorge fürs Unternehmen

Fachbeiträge

Die stetig ansteigenden Zahlen an registrierten notariellen Vorsorgevollmachten zeigen, dass die Themen „Betreuung“ und „Vorsorgevollmacht“ in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt sind. Während im privaten Bereich vielfach bereits vorgesorgt wurde, scheinen das Problembewusstsein und der Wille zum Handeln in Unternehmerkreisen noch nicht in gleichem Maße ausgeprägt zu sein. Die Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit eines Unternehmers oder Freiberuflers kann jedoch gravierende Folgen für sein Unternehmen und seine Mitarbeiter haben.

Verwandte, Ehegatten oder Geschäftspartner haben kein gesetzliches Vertretungsrecht. Wer nicht vorgesorgt hat und aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, für den bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Das gilt im privaten wie im unternehmerischen Rechtsleben.

 

Die Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters führt weder bei der Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) noch bei der Personengesellschaft (z.B. KG) zum Verlust der Gesellschafterstellung. Ein gerichtlich bestellter Betreuer tritt vielmehr im Unternehmen an die Stelle des betreuten Unternehmers und nimmt dessen Rechte wahr. Damit kann er unternehmerische Entscheidungen (mit-)treffen und ist an solchen zu beteiligen. Er hat insbesondere ein Teilnahmerecht an Gesellschafterversammlungen und ist dementsprechend zu diesen zu laden. Viele unternehmerische Entscheidungen und Gegenstände von Gesellschafterbeschlüssen übersteigen aber die Befugnisse des Betreuers, so dass zusätzlich eine betreuungsgerichtliche Genehmigung einzuholen ist. Mitunter vertrauliche und für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens bedeutsame Informationen gelangen an den Betreuer und das Gericht als Außenstehende.

 

Mit der Erteilung einer unternehmensbezogenen Vollmacht können Sie Vorsorge treffen und selbst bestimmen, wer Sie im Falle eines Falles in den Belangen Ihres Unternehmens vertreten soll. Mit klar formulierten Anweisungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Lebenswerk in Ihrem Sinne weitergeführt wird. Durch die notarielle Beurkundung gilt eine solche Vollmacht auch gegenüber Behörden, Gerichten und Banken und wird entsprechend anerkannt. Sie wird individuell auf die Bedürfnisse des Vollmachtgebers als Unternehmer abgestimmt und unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages erstellt. Sie gelangt auch dort wirksam zum Einsatz, wo Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrechtsausübungen, der Verkauf und die Abtretung von Geschäftsanteilen oder Registeranmeldungen der notariellen Beurkundung bedürfen.

 

Fazit: Treffen Sie Vorsorge und bestimmen Sie selbst, wem Sie Ihr Lebenswerk anvertrauen.

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