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Steuerlicher Querverbund bleibt trotz Urteil bestehen
Der steuerliche Querverbund ermöglicht es Kommunen, Verluste und Gewinne ihrer wirtschaftlich tätigen Betriebe, wie Stadtwerke, Bäder oder Verkehrsbetriebe, miteinander zu verrechnen. So bleibt die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen stabil und die Steuerlast überschaubar.
In seinem Gastbeitrag im Staatsanzeiger geht unser Kollege Christian Bischoff auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein und erklärt, warum der Querverbund trotz des Urteils weiterhin ein wichtiges Steuersparmodell für die öffentliche Hand bleibt.