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LKW-Kartell: Klage geht in die nächste Instanz

Presse Artikel

Deutsche Verkehrs-Zeitung

LKW-Kartell: Klage geht in die nächste Instanz

Einschätzung des Rechtsanwalts Till Mahler zum Urteil des Münchner Landgerichts in Sachen LKW-Kartell: 
„Das Urteil des Landgerichts München trifft keine Aussagen über die Schadensersatzansprüche der Käufer der LKW an sich. Es wendet sich lediglich gegen die Art und Weise der Durchsetzung, sprich die
Geltendmachung in einem ITgestützten Masseverfahren. Das Gericht bemängelt unter anderem, dass die Kläger aussichtsreicher Klagen bei einem Vergleich, dessen Summe nach Quote ausgezahlt würde, mit den
Klägern wenig aussichtsreicher Klagen gleichgestellt und somit benachteiligt würden. Kritisch sieht das Gerichtauch die Abhängigkeit von einem ausländischen Prozessfinanzierer, weil dies die konkrete Gefahr berge, dass die Art und Weise der Durchsetzung der Ansprüche den Interessen der einzelnen Kunden zuwiderlaufe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch selbst wenn das Urteil des Landgerichts vor dem Oberlandesgericht Bestand haben sollte, könnten die Käufer ihre vermeintlichen Ansprüche in einzelnen Klagen durchsetzen – vorausgesetzt, sie sind nicht inzwischen verjährt. Auch wenn die Käufer im Fall des
LKW-Kartells den Weg der Abtretung ihrer Ansprüche an Prozessfinanzierer sicherheitshalber nicht gehen sollten, bleibt ihnen also noch die Hoffnung auf Schadensersatz wegen überhöhter LKW-Preise.“

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