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Gute Nachrichten für Windenergie-Projektierer: Wetterdienst konnte Störungen und Gefahren durch Windräder nicht nachweisen

Stuttgart, 9. Mai 2017

Erstmals hat in Baden-Württemberg der Verwaltungsgerichtshof (VGH) über einen Windpark in der Nähe der Wetterradaranlage Türkheim entschieden und dem Deutschen Wetterdienst (DWD) anders als noch die Vorinstanz eine Absage erteilt: Er kann den Bau von Windrädern nicht pauschal blockieren, weil ihre Rotoren die Radaranlagen beeinflussen. Stattdessen muss der DWD darlegen, dass und wie häufig mit fehlerhaften Unwetterwarnungen zu rechnen ist und wie groß die Gefahren dadurch sind. Jetzt kann Uhl Windkraft Projektierung mit dem Bau der vier Windenergieanlagen (WEA) in Gussenstadt bei Gerstetten im Landkreis Heidenheim auf der Schwäbischen Alb beginnen, weil die Mannheimer Richter den Eilrechtsschutzantrag des DWD ablehnten. Sie schlossen sich stattdessen der Meinung der Behörden und des Projektierers an, die durch umfangreiche Gutachten belegt werden konnte: Der DWD wird auch in Zukunft ohne Einschränkungen vor Unwettern warnen und zuverlässige Wetterdaten liefern können. Dem öffentlichen Interesse an Energiewende und Klimaschutz sowie dem privaten Interesse des Projektierers am sofortigen Bau des Windparks gebühre Vorrang. Der Konflikt zwischen Windkraftausbau und Belangen des DWD ist bei der Wetterradaranlage in Türkheim besonders relevant, weil es hier viele besonders windreiche Gebiete für WEA gibt. Der Beschluss hat damit auch für viele andere Windenergieprojekte Bedeutung (VGH B-W, Beschl. v. 24.4.2017 - 8 S 2085/16).

 

Der VGH geht zwar davon aus, dass die WEA aller Voraussicht nach die Funktion des Wetterradars beeinträchtigen. Der DWD habe jedoch keine ausreichenden Gesichtspunkte dafür vorgetragen, dass an dem 14 Kilometer entfernten Wetterradar großräumige oder gravierende Störungen bei der Vorhersage von Gewittern, Hagel oder Glatteis auftreten. Nach den derzeitigen Erkenntnissen mache der Störbereich der Windräder trotz eines bereits bestehenden Windparks mit neun Anlagen nur einen kleinen Teil der vom Wetterradar untersuchten Fläche aus.

Anlass der Entscheidung des VGH war eine Beschwerde des Landratsamts Heidenheim und des Projektierers Uhl Windkraft gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart von Anfang Oktober 2016. Dieser hatte den Baubeginn des vom Landratsamt Heidenheim im Februar 2016 genehmigten Windparks verhindert.

 

Die vier Anlagen liegen in einem Bereich, der nach Auffassung des Regionalverbands und der Gemeinde vorrangig durch WEA genutzt werden soll. Es handelt sich um ein besonders windreiches Gebiet mit guter Anbindung an das Stromleitungs- und Wegenetz. Unstreitig war zwischen den Beteiligten, dass die Windräder des Typs Nordex N117 mit einer Nabenhöhe von rund 140 Metern und einer Gesamthöhe von 199 Metern das Wetterradar Türkheim technisch beeinflussen können. Nicht aber, dass diese Beeinflussung so groß ist, dass der DWD Gewitter, Starkregen, Hagel, Tornados, winterliches Glatteis und Auswirkungen auf den An- und Abflug zum Flughafen Stuttgart nicht mehr solide vorhersagen kann.

 

Die Kanzlei Menold Bezler hat Uhl Windkraft vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertreten (VG Stuttgart - Beschl. v. 7.10.2016 - 6 K 3335/16; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.4.2017 - 8 S 2085/16)

 

Berater Uhl Windkraft GmbH & Co. KG:

Menold Bezler (Stuttgart): Verena Rösner (Partnerin, Umweltrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht), Alexander Häcker (Associate, Umweltrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht)

 

Berater Deutscher Wetterdienst:

trûon Rechtsanwälte (Hamburg): Dr. Dirk Büllesfeld

 

Berater Landratsamt Heidenheim:

Inhouse Stefanie Heußler, Sandra Schwab

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