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Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur - Beihilferechtliche Aspekte für Elektrofahrzeuge

Presse Artikel

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Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur - Beihilferechtliche Aspekte für Elektrofahrzeuge

Zum 1. August 2025 überschritt Deutschland die Marke von 175.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Im Ladesäulenregister sind 132.994 Normalladepunkte und 42.147 Schnellladepunkte verzeichnet. Insgesamt steht damit eine Anschlussleistung von 7,01 GW bereit. Dieser kontinuierliche Zuwachs zeigt den Fortschritt beim Infrastrukturausbau. Die steigenden Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge machen jedoch zugleich die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen deutlich.

Die Elektromobilität ist ein zentraler Faktor der Energiewende, auch wenn die Entwicklung – zumindest bisher – nicht ganz den Erwartungen der Automobilindustrie und der Politik entspricht. Es ist daher weiterhin essenziell, Standorte netzdienlich zu planen, Engpässe entlang von Verkehrsachsen zu schließen und die Infrastruktur auszubauen, um den Nutzern den Umstieg auf die Elektromobilität zu erleichtern. Wo private Investitionen ausbleiben oder zu langsam erfolgen, kann und sollte der Staat daher fördern – allerdings nur innerhalb der Vorgaben des EU-Beihilfenrechts.

  • Der unionsrechtliche Beihilfenbegriff und Anmeldepflicht
  • Art. 36a AGVO und Ladeinfrastruktur

Den gesamten Beitrag von Christoph Köberle lesen Sie hier

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