Der ständige Wandel des Wirtschaftslebens spiegelt sich im Arbeitsrecht wider. Er stellt die Unternehmen vor immer neue Herausforderungen. Um diese zu meistern, beraten wir umfassend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie im angrenzenden Sozialversicherungsrecht. Beispielsweise konzipieren wir gemeinsam mit der Unternehmensleitung Verlagerungen, Zusammenschlüsse, Übergänge und Stilllegungen von Betrieben, Outsourcingprojekte oder Personalanpassungen. Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften führen wir zielorientiert und mit Augenmaß, ggf. auch in Einigungsstellenverfahren.
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