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Wirecard-Urteil birgt Risiken für Wirtschaftsprüfer
In der Börsen-Zeitung ordnet Maike Huneke ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs mit weitreichenden Folgen für Wirtschaftsprüfer ein. Ausgangspunkt der Entscheidung ist die Insolvenz des Zahlungsdienstleisters Wirecard, ihre Bedeutung reicht jedoch weit darüber hinaus: Sie betrifft zahlreiche Konstellationen, in denen Insolvenzverwalter oder Mandanten Einblick in Prüfungshandakten verlangen – insbesondere zur Vorbereitung möglicher Haftungsklagen.
Das Gericht qualifiziert den Prüfungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag und leitet daraus umfassende Auskunfts-, Rechenschafts- und Einsichtsrechte ab. Insolvenzverwalter erhalten grundsätzlich Zugang zur gesamten Handakte; pauschale Ausnahmen etwa für interne Arbeitspapiere oder persönliche Notizen werden ausdrücklich zurückgewiesen. Wirtschaftsprüfer müssen im Streitfall für jedes einzelne Dokument konkret darlegen, warum eine Herausgabe unzulässig sein soll. Zwar sind die Ansprüche zeitlich durch eine dreijährige Verjährungsfrist begrenzt, insgesamt verschiebt die Entscheidung das Kräfteverhältnis jedoch deutlich zugunsten der Anspruchsteller.
Nach Einschätzung von Maike Huneke etabliert das Urteil faktisch ein neues Informationsregime, das dem deutschen Zivilprozess bislang fremd war. Die erweiterten Auskunftsrechte können gezielt zur Vorbereitung von Haftungsprozessen genutzt werden und erhöhen die Dokumentations-, Organisations- und Haftungsrisiken für Prüfungsgesellschaften spürbar.
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