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Windkraft auf kommunalen Flächen: Wann greift Vergaberecht?

Presse Artikel

Staatsanzeiger

Windkraft auf kommunalen Flächen: Wann greift Vergaberecht?

In ihrem Gastbeitrag im Staatsanzeiger erläutert Melanie Burger, unter welchen Voraussetzungen die Verpachtung kommunaler Flächen für Windkraftprojekte vergaberechtliche Anforderungen auslösen kann. Sie zeigt auf, worauf Kommunen bei der Zusammenarbeit mit privaten Investoren achten sollten und wann eine Ausschreibungspflicht entstehen kann.

Der Beitrag macht deutlich, dass die reine Verpachtung kommunaler Grundstücke in der Regel keinen ausschreibungspflichtigen Beschaffungsvorgang darstellt. Anders kann dies jedoch zu bewerten sein, wenn die Kommune über vertragliche Vereinbarungen Einfluss auf Planung und Errichtung der Windkraftanlagen nimmt oder konkrete Bauverpflichtungen vereinbart werden. In diesen Fällen kann ein öffentlicher Auftrag vorliegen, der eine vergaberechtliche Ausschreibung erforderlich macht.

Besondere Bedeutung kommt dabei der konkreten Ausgestaltung der Verträge zu. Bereits detaillierte Vorgaben etwa zum Standort, zur Anzahl oder zur Ausführung der Anlagen können vergaberechtliche Konsequenzen haben. Kommunen sollten daher vergaberechtliche Fragestellungen frühzeitig in die Planung von Windkraftprojekten einbeziehen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

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