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Wie Spenden ins Ausland künftig leichter werden

Presse Artikel

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Wie Spenden ins Ausland künftig leichter werden

Spenden an ausländische Organisationen waren bislang in Deutschland nur schwer steuerlich absetzbar. Nun wurde erstmals eine ausländische Non-Profit-Organisation (NPO) in das Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) aufgenommen. Dies könnte den Weg zu einem europäischen Binnenmarkt für Spenden ebnen – auch wenn weiterhin hohe formelle Hürden bestehen.

Das Zuwendungsempfängerregister wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 eingeführt und soll für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden sorgen. Seit Anfang 2024 können dort auch gemeinnützige Organisationen aus EU- und EWR-Staaten eingetragen werden. Voraussetzung ist, dass sie den Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Hierzu gehört insbesondere eine detaillierte Satzungsprüfung. Für viele ausländische Organisationen stellt dies weiterhin ein erhebliches Hindernis dar, da Satzungen meist dem Recht des jeweiligen Ansässigkeitsstaates entsprechen und nicht den strengen deutschen Vorgaben.

Welche Auswirkungen die erste Eintragung einer ausländischen Organisation in das Register auf die Spendenpraxis und den europäischen Spendenmarkt hat, erläutert unser Kollege Christian Bischoff in seinem Gastbeitrag in der FAZ.

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