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Wie der Fachanwalt für Vergaberecht entstand

Presse Artikel

Staatsanzeiger

Wie der Fachanwalt für Vergaberecht entstand

Im Staatsanzeiger erläutert unsere Kollegin Beatrice Fabry, warum der Fachanwalt für Vergaberecht heute ein wichtiger Nachweis für Spezialisierung und Erfahrung ist. Mit der zunehmenden Komplexität des Vergaberechts und der steigenden Nachfrage nach spezialisierter Beratung wurde der Fachanwaltstitel 2015 eingeführt und hat sich seither als fester Bestandteil des Rechtsgebiets etabliert.

Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels verbunden sind. Neben einem umfassenden Fachanwaltslehrgang und schriftlichen Leistungsnachweisen sind umfangreiche praktische Erfahrungen sowie eine kontinuierliche Fortbildung erforderlich. Gleichzeitig erläutert Beatrice Fabry, weshalb Spezialisierung angesichts europäischer Vorgaben, gesetzlicher Reformen und einer stetig wachsenden Rechtsprechung heute unverzichtbar ist.

Zugleich macht der Beitrag deutlich, dass der Fachanwaltstitel zwar einen Schwerpunkt und besondere Qualifikation dokumentiert, die Qualität der Beratung jedoch maßgeblich von der Erfahrung und Expertise der jeweiligen Beraterinnen und Berater abhängt. Für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen bleibt spezialisierte vergaberechtliche Beratung damit ein wichtiger Baustein für rechtssichere und wirtschaftliche Beschaffungsprozesse.

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