Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Wenn ein schneller Kaffee zur Kündigung führen kann
In seinem aktuellen Gastbeitrag auf Legal Tribune Online (LTO) beleuchtet unser Kollege Dr. Tim Gühring, welche Handlungen im Arbeitsalltag als Arbeitszeitbetrug gelten können – und wann sie eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Ob private Telefonate, längere Kaffeepausen, Erledigungen im Homeoffice oder falsche Zeiterfassungen: Der Beitrag zeigt, wo die Grenzen zwischen sozialadäquaten Unterbrechungen und arbeitsrechtlich relevanten Pflichtverletzungen verlaufen.
Anhand aktueller Urteile erläutert Dr. Tim Gühring zudem, welche Rolle Abmahnungen spielen, warum es keine feste Bagatellgrenze gibt und wie Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer rechtssicher handeln können.