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Wenn das Erbe an der Unterschrift scheitert: OLG Hamm entscheidet klar

Presse Artikel

Markt und Mittelstand

Wenn das Erbe an der Unterschrift scheitert: OLG Hamm entscheidet klar

Auch ein mit Initialen unterzeichnetes Testament kann wirksam sein – bloß hingekritzelt sein darf die Unterschrift aber nicht. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit erneut betont, wie wichtig die Einhaltung formeller Anforderungen bei der Errichtung eines Testaments ist.

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar kurz vor dem Tod des Ehemanns ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt. Die Unterschrift des Mannes bestand lediglich aus einem Namenskürzel und einer verschlungenen Linie. Das Gericht stellte klar: Eine solche Abzeichnung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Ein Testament ohne formwirksame Unterschrift ist nichtig – auch wenn der Wille des Erblassers eindeutig erscheint.

Welche Bedeutung diese Entscheidung für die Praxis hat und warum Sorgfalt bei der Testamentsgestaltung entscheidend ist, erläutert unser Kollege Holger Nemetz, Experte für Erbrecht bei Menold Bezler, in einem Beitrag in Markt und Mittelstand.

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