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Weichenstellung für den Klimaschutz: Was das KAnG regelt und wo noch Klärungsbedarf besteht
Mit dem im Juli 2024 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) hat der Gesetzgeber auf die zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels reagiert. Bund, Länder und Kommunen sind nun verpflichtet, Strategien zur Anpassung an die Klimafolgen zu entwickeln – eine bedeutende umweltpolitische Weichenstellung.
Doch das neue Gesetz wirft viele rechtliche Fragen auf: Wie passt das KAnG in den bestehenden europarechtlichen Rahmen? Welche Zuständigkeiten gelten? Wie lässt sich die Umsetzung auf den verschiedenen Ebenen rechtssicher gestalten – und vor allem: Wer trägt die Kosten?
Diese und weitere Herausforderungen analysieren Verena Rösner und Dr. Kaja Rothfuß in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht (EurUP, 2/2025):
Rösner/Rothfuß, Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), EurUP 2025, Seite 195 – 206.