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Was haben die Kartellbehörden mit Mitarbeiterbindung zu tun?
Abwerbeverbote zwischen Unternehmen rücken zunehmend in den Fokus der Kartellbehörden – auch dort, wo man es nicht vermuten würde. In ihrem Artikel in der Stuttgarter Zeitung beleuchten Dr. Jochen Bernhard und Dr. Martin Beutelmann, wann der Austausch über Personalthemen kartellrechtlich riskant wird und welche Konsequenzen drohen.
Anhand praktischer Beispiele zeigen sie, warum selbst informelle Absprachen über Abwerbeverbote oder Gehälter eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen können – und welche rechtssicheren Alternativen Unternehmen haben, um Mitarbeiterbindung zu fördern, ohne gegen das Kartellrecht zu verstoßen.
Auch wenn die Behörden derzeit besonders sensibel reagieren: Wer seine Personal-Compliance im Blick behält, kann Risiken vermeiden – und gleichzeitig die eigene Arbeitgeberattraktivität stärken.
Veranstaltungshinweis: Compliance-Dialog 2025
Erfahrungsaustausch zu aktuellen Compliance-Themen
Wir laden Sie herzlich zum 7. Compliance-Dialog am 20. November 2025 in Stuttgart ein. Im Mittelpunkt unserer Veranstaltung steht die Frage, wie sich rechtliche Anforderungen wirksam umsetzen lassen, ohne eine übermäßige „Compliance-Bürokratie“ aufzubauen.
Die Teilnehmenden erwartet ein praxisnaher Austausch zu aktuellen Themen wie Abwerbeverboten, Produkt-Compliance, Exportkontrolle und wirksamen Compliance-Strukturen im Unternehmen – mit wertvollen Einblicken und Beispielen aus der Unternehmenspraxis.
Im Anschluss laden wir Sie zu einem Imbiss und persönlichen Austausch in unseren Kanzleiräumlichkeiten ein.