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Wann die interkommunale Zusammenarbeit vergaberechtsfrei ist

Presse Artikel

Staatsanzeiger

Wann die interkommunale Zusammenarbeit vergaberechtsfrei ist

In ihrem Gastbeitrag im Staatsanzeiger zeigt Beatrice Fabry, wie Kommunen durch strategisch gestaltete Kooperationen Ressourcen bündeln, Fachwissen teilen und komplexe Aufgaben effizienter lösen können. Sie erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Zusammenarbeit vergaberechtsfrei möglich ist und wann dennoch ein Vergabeverfahren erforderlich wird.

Der Beitrag führt aus, welche Formen interkommunaler Kooperation infrage kommen – von informellen Abstimmungen über vertragliche Modelle bis hin zu institutionalisierten Strukturen wie Zweckverbänden oder gemeinsamen Gesellschaften. Beatrice Fabry macht deutlich, dass die Wahl der passenden Rechtsform stets von Zielsetzung, Umfang und Dauer des Projekts sowie den Kriterien des § 108 GWB abhängt. Anhand zentraler EuGH-Urteile zeigt sie zudem, wann eine echte Kompetenzübertragung oder ein kooperatives Modell eine vergaberechtsfreie Gestaltung ermöglicht.

Ihr Fazit: Wer interkommunale Zusammenarbeit rechtssicher plant und die Spielräume des Vergaberechts kennt, schafft eine solide Grundlage für effiziente, nachhaltige und zukunftsorientierte kommunale Projekte.

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