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Vergabe von Postdienstleistungen: Für die digitale Post gelten besondere Regelungen
Das novellierte Postgesetz 2025 verändert die Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Besonders relevant ist die zunehmende Digitalisierung des Postausgangs in Behörden, die Prozesse effizienter machen und Kosten sparen soll – klassische Briefpost bleibt jedoch unverzichtbar. Öffentliche Auftraggeber müssen künftig digitale Postausgangslösungen als eigenständiges Fachlos ausschreiben, Teststellungen zur technischen Funktionsfähigkeit durchführen und datenschutzrechtliche Anforderungen streng berücksichtigen. Außerdem sind die neuen Brieflaufzeiten und arbeitsrechtlichen Standards für Zusteller bei Vergabeverfahren zu beachten.
Unser Kollege Dr. Florian Krumenaker erläutert die wichtigsten Änderungen und Praxistipps im Gastbeitrag in PUBLICUS.