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De-minimis-Beihilfen sind künftig in ein Transparenzregister einzutragen

Publicus

De-minimis-Beihilfen sind künftig in ein Transparenzregister einzutragen

Ab 2026 ändert sich das Verfahren für De-minimis-Beihilfen. Die neue Verordnung (EU) 2023/2831 sieht vor, dass künftig alle De-minimis-Beihilfen verpflichtend in ein Transparenzregister eingetragen werden müssen. Damit will die EU die Kontrolle und Nachvollziehbarkeit von Förderungen erhöhen.

Insbesondere Kommunen stehen vor neuen administrativen Aufgaben: Alle gewährten De-minimis-Beihilfen sind innerhalb von 20 Arbeitstagen in ein zentrales Register einzutragen. Gleichzeitig kann die zentrale Kontrolle der Förderhöchstbeträge langfristig auch Entlastung schaffen.

Welche Angaben zu melden sind, welche Übergangsfristen gelten und wie sich die Neuerung auf kommunale Förderpraxis und DAWI-Unternehmen auswirkt, erläutern Christoph Köberle und Lisa Setzer in PUBLICUS.

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