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Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter

Presse Artikel

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Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter

Mit dem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz steht das Vergaberecht in Deutschland vor wichtigen Änderungen. Ziel der Reform ist es, öffentliche Ausschreibungen schneller, digitaler und weniger bürokratisch zu gestalten – insbesondere für Start-ups und junge, wachstumsorientierte Unternehmen.

Besonders Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, profitieren von neuen Regeln: Die Eignungsprüfung wird vereinfacht, innovative Lösungen können leichter eingebracht werden, Zahlungsfristen werden gestrafft und die Vergabe von Großaufträgen wird flexibler.

Welche konkreten Änderungen auf Unternehmen zukommen und welche neuen rechtlichen Spielräume das Gesetz eröffnet, erläutert unser Vergaberechtsexperte Dr. Alexander Dörr im Gastbeitrag für starting up.

Zum gesamten Gastbeitrag

 

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