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Recht auf Reparatur: Was Hersteller jetzt wissen müssen

Presse Artikel

Magazin LICHT

Recht auf Reparatur: Was Hersteller jetzt wissen müssen

In ihrem Gastbeitrag im Magazin LICHT erläutert Carolin Reichert, welche neuen Anforderungen das Recht auf Reparatur an Hersteller stellt. Für bestimmte Produktgruppen können Verbraucher künftig auch dann eine Reparatur verlangen, wenn ihnen keine Gewährleistungsrechte mehr zustehen.

Der Beitrag zeigt, welche Produkte erfasst sind und was Hersteller bei Reparaturleistungen, Ersatzteilen und Informationen für Verbraucher beachten müssen. Technische oder vertragliche Hindernisse für Reparaturen sind grundsätzlich untersagt. Auch die Reparierbarkeit eines Produkts gewinnt an Bedeutung: Sie kann künftig für die Frage entscheidend sein, ob ein Produkt mangelhaft ist.

Für Unternehmen betrifft das unter anderem Produktentwicklung, Serviceangebote und Kundenkommunikation. Carolin Reichert erläutert, wie Hersteller sich auf diese Anforderungen einstellen können.

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