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Nächtlicher Störfaktor - Bund und Länder verschärfen rechtliche Vorgaben

Presse Artikel

LICHT

Nächtlicher Störfaktor - Bund und Länder verschärfen rechtliche Vorgaben

In ihrem Gastbeitrag in LICHT zeigen Alexander Häcker und Marius Misztl, wie Bund und Länder die rechtlichen Anforderungen an die Außenbeleuchtung spürbar verschärfen. Sie erläutern, dass nächtliche Beleuchtungsverbote – wie sie etwa in Bayern und Baden-Württemberg gelten – vor allem dem Schutz von Umwelt und Insektenfauna dienen und zunehmend auch bundesrechtlich verankert werden sollen.

Der Beitrag beschreibt, wie diese Vorgaben in ein Spannungsfeld zu den Verkehrssicherungspflichten von Kommunen und privaten Grundstückseigentümern geraten. Die beiden erklären, wann trotz strenger Naturschutzregelungen eine Beleuchtungspflicht besteht, welche landesrechtlichen Ausnahmen greifen können und wie Behörden bei dauerhaft zu hellen oder unzulässigen Beleuchtungsanlagen vorgehen – von der Prüfung des Einzelfalls über Anhörungen bis hin zu Bußgeldern und verwaltungsrechtlichen Anordnungen.

Ihr Fazit: Kommunen wie Unternehmen sollten regelmäßig überprüfen, ob ihre Beleuchtungseinrichtungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ob für bestehende Anlagen Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind. So lassen sich rechtliche Risiken, Bußgelder und behördliche Maßnahmen wirksam vermeiden.

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