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Krisenfrüherkennung: Wann Geschäftsführer persönlich haften
Eine Unternehmenskrise kann für Geschäftsführer auch zum persönlichen Haftungsrisiko werden. In einem Beitrag der Frankfurter Neuen Presse erläutert Sebastian Mielke, warum Geschäftsleitungen Warnsignale frühzeitig erkennen, geeignete Maßnahmen prüfen und ihre Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren müssen.
Der IDW-Standard S 16 bietet Orientierung für den Aufbau eines Krisenfrüherkennungssystems. Dazu gehören unter anderem eine integrierte Unternehmensplanung, die laufende Überwachung der Liquidität, festgelegte Schwellenwerte und klare Abläufe für den Umgang mit Warnsignalen. Entscheidend ist, dass das System im Unternehmensalltag genutzt und regelmäßig überprüft wird.
Auch für mittelständische Unternehmen lässt sich die Krisenfrüherkennung praxistauglich gestalten. Eine sorgfältige Dokumentation hilft der Geschäftsleitung, im Streitfall darzulegen, wann Risiken erkannt und welche Gegenmaßnahmen geprüft wurden. Der Artikel greift Sebastians Gastbeitrag in Markt und Mittelstand auf.