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Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Sponsoringverträgen

Presse Artikel

Private Banking Magazin

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Sponsoringverträgen

In seinem Gastbeitrag im private banking magazin beleuchtet Christian Bischoff ein wegweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das für Unternehmen mit Sponsoringaktivitäten von großer Bedeutung ist. Der BFH stellt klar: Sponsoringverträge – etwa über Trikot- oder Bandenwerbung – unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 GewStG, sofern es sich um sogenannte Verträge eigener Art (sui generis) handelt.

Bislang hatte die Finanzverwaltung Sponsoringentgelte teilweise als Miet- oder Lizenzzahlungen gewertet und damit der Gewerbesteuer unterworfen. Diese Praxis wurde durch zwei aktuelle Entscheidungen des BFH vom 23. März 2023 (Az. III R 5/22) und 16. September 2024 (Az. III R 36/22) nun eindeutig korrigiert. Entscheidend sei die zivilrechtliche Einordnung der Verträge – bei typengemischten oder nicht trennbaren Sponsoringverträgen entfällt die Hinzurechnung vollständig.

Der Beitrag analysiert die Hintergründe der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, erläutert die differenzierte Rechtsprechung des BFH und gibt praxisrelevante Hinweise zur Vertragsgestaltung.

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