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Kartellrechtliche Kontrolle von Trinkwasserpreisen

Presse Artikel

gwf Wasser + Abwasser

Kartellrechtliche Kontrolle von Trinkwasserpreisen

In seinem Gastbeitrag in gwf Wasser + Abwasser erläutert Armin Kojic, wie die Trinkwasserpreise privatwirtschaftlicher Wasserversorger kartellrechtlich kontrolliert werden. Grundlage sind die allgemeine und die besondere Missbrauchsaufsicht. Öffentlich-rechtlich erhobene Trinkwassergebühren unterliegen dieser Kontrolle hingegen nicht.

Stellen die Kartellbehörden Auffälligkeiten bei Preisen oder Erlösen fest, können sie ein Preismissbrauchsverfahren einleiten. Je nach Rechtsgrundlage unterscheiden sich dabei insbesondere die Darlegungs- und Beweislast sowie die möglichen Folgen. Diese reichen von einer Verpflichtung zur Preissenkung bis zur Rückerstattung überhöhter Entgelte.

Bereits ein erstes Auskunftsersuchen sollte daher ernst genommen werden. Wasserversorger sollten ihre Angaben sorgfältig dokumentieren, Schätzungen kenntlich machen und strukturelle Besonderheiten ihres Versorgungsgebiets nachvollziehbar darlegen. Entscheidend ist zudem der Nachweis, dass alle wirtschaftlich und technisch vertretbaren Möglichkeiten zur Kostenoptimierung ausgeschöpft wurden.

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