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Gemeinnützigkeitsrecht: Was die »GroKo« vorhat
Welche Reformen plant die Bundesregierung im Gemeinnützigkeitsrecht? In seinem Gastbeitrag im BW-Bank Stiftungsmagazin II/2025 gibt Christian Bischoff einen Überblick über die wichtigsten Vorhaben der Großen Koalition – von Steuererleichterungen über neue gemeinnützige Zwecke bis hin zu weniger Bürokratie für Vereine und Ehrenamtliche.
Der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 sieht bereits erste Änderungen vor. Unter anderem soll die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 Euro steigen und die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung gelockert werden. Auch die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sollen steigen. Darüber hinaus soll E-Sport in den Katalog gemeinnütziger Zwecke aufgenommen werden.
Damit setzt die Regierung erste Impulse, welche Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt jedoch abzuwarten.