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Entwarnung für die Kommunen: Keine neuen Regeln für den Querverbund!

Die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Behandlung von Kettenzusammenfassungen im Querverbund hatte viele Kommunen verunsichert. Im Urteil vom 29. August 2024 (V R 43/21) lehnte der BFH die bisherige Verwaltungspraxis zu Kettenzusammenfassungen ab – einem zentralen Instrument zur Gewinn- und Verlustverrechnung bei Betrieben gewerblicher Art (BgA). Viele Kommunen fragten sich, ob sie ihre Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Bereich Bäder oder öffentlicher Nahverkehr, neu aufstellen müssten.
Nun hat das Bundesfinanzministerium (BMF) reagiert: Mit Schreiben vom 6. Juni 2025 stellt es klar, dass das BFH-Urteil ausschließlich für den konkreten Einzelfall gilt. Die bisherigen Verwaltungsgrundsätze bleiben bestehen. Damit ist gesichert, dass Kettenzusammenfassungen weiterhin zulässig sind – ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit und Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge.
In ihrem Gastbeitrag in PUBLICUS beleuchten Karl-Heinz Burkhardt und Christian Bischoff die Hintergründe des Urteils sowie die Auswirkungen des aktuellen Nichtanwendungserlasses auf Kommunen und ihre Betriebe gewerblicher Art.