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Betrug bei Zeiteintragungen ist kein Kavaliersdelikt
Arbeitszeitbetrug kann eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Schwierig ist für Arbeitgeber aber oft der Nachweis – insbesondere im Homeoffice. Was alles zu beachten ist, erklärt Dr. Tim Gühring in einem Gastbeitrag im Staatsanzeiger.
Eine zehnminütige Kaffeepause im Café gegenüber dem Arbeitsplatz oder Raucherpausen ohne „Ausstempeln“ können bereits zur fristlosen Kündigung führen. Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Arbeitnehmer bewusst falsche Angaben zu Beginn, Ende oder Pausen machen oder während der Arbeitszeit private Tätigkeiten erledigen. Die Rechtsprechung bewertet selbst kurze Täuschungen häufig als schweren Vertrauensbruch – unabhängig von Betriebszugehörigkeit oder Abmahnungen.
Besonders herausfordernd ist die Beweisführung im Homeoffice, da dort private und berufliche Tätigkeiten oft ineinander übergehen. Arbeitgeber sollten klare Regelungen zur Arbeitszeiterfassung treffen und bei Verstößen verhältnismäßig reagieren.
Welche rechtlichen Grenzen gelten, wann eine Kündigung gerechtfertigt ist und welche Rolle Datenschutz und Beweislast spielen, erläutert Dr. Tim Gühring im Detail.