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Bei Beschaffungen in der Forschung ist eine Vergabepflicht zu prüfen

Presse Artikel

Staatsanzeiger

Bei Beschaffungen in der Forschung ist eine Vergabepflicht zu prüfen

Im Staatsanzeiger erläutert Fabian Bader, welche vergaberechtlichen Anforderungen öffentliche Auftraggeber bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten beachten müssen und welche Gestaltungsspielräume bestehen.

Nicht jedes Forschungsprojekt unterliegt der Ausschreibungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen vom Vergaberecht ausgenommen sein. Klassische Auftragsforschung bleibt hingegen häufig vergabepflichtig – insbesondere dann, wenn der Auftraggeber die Forschungsergebnisse ausschließlich selbst nutzt und die Leistung vollständig finanziert. Auch echte Forschungskooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern oder die Finanzierung über Fördermittel können unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des Vergaberechts liegen.

Ist ein Vergabeverfahren erforderlich, bietet das Vergaberecht auch für innovative und zu Beginn noch nicht vollständig spezifizierbare Forschungsvorhaben flexible Instrumente. Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog ermöglichen es, die Fachkenntnisse der Bieter in die Entwicklung geeigneter Lösungen einzubeziehen. Für völlig neuartige Lösungen kann zudem die Innovationspartnerschaft Entwicklungs- und Beschaffungsphase in einem einheitlichen Verfahren verbinden.

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