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Anpassungsdruck für bestehende Betrauungsakte der öffentlichen Hand?
In der Fachzeitschrift erläutert Christoph Köberle die Auswirkungen des neuen DAWI-Freistellungsbeschlusses (EU) 2025/2630 auf bestehende Betrauungsakte der öffentlichen Hand. Der seit dem 8. Januar 2026 anwendbare Beschluss führt den bisherigen Rechtsrahmen fort, bringt jedoch praxisrelevante Neuerungen mit sich, die insbesondere Kommunen bei der Gestaltung und Überprüfung ihrer Betrauungen beachten müssen.
Im Mittelpunkt stehen erweiterte Spielräume bei der Ausgestaltung von Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). So wird die allgemeine Ausgleichsschwelle von bislang 15 auf 20 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Zudem enthält der Beschluss eine Klarstellung zum Unternehmensbegriff, die für die Berechnung von Schwellenwerten bei verbundenen Unternehmen maßgeblich ist. Auch die Überkompensationskontrolle wird flexibilisiert: Künftig ist ein Fünf-Jahres-Rhythmus möglich, unter engen Voraussetzungen kann eine Kontrolle sogar vollständig entfallen. Neu ist außerdem die ausdrückliche Anerkennung von erschwinglichem Wohnraum als DAWI, einschließlich erweiterter Fördermöglichkeiten für Neubau, Sanierung, Energieeffizienz und Klimaanpassung.
Gleichzeitig bleiben zentrale beihilfenrechtliche Anforderungen bestehen, etwa die Pflicht zur Trennungsrechnung, das Verbot der Überkompensation und die Notwendigkeit klarer Regelungen im Betrauungsakt. Hinzu kommen ab 2028 verschärfte Transparenzpflichten für Ausgleichsleistungen über einer Million Euro sowie eine zweijährige Übergangsfrist mit möglichen Auslegungsfragen für bestehende Regelungen außerhalb des sozialen Bereichs.
Der Beitrag zeigt, dass Kommunen und kommunale Unternehmen ihre bestehenden Betrauungsakte frühzeitig überprüfen sollten, um rechtssichere Finanzierungs- und Organisationsmodelle auch künftig zu gewährleisten.
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