Kontakt

Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Anruf unter
+49 711 86040 00
Fax unter
+49 711 86040 01

Affären am Arbeitsplatz: Regeln, Rechte und Grenzen für Arbeitgeber

Presse Artikel

Markt und Mittelstand

Affären am Arbeitsplatz: Regeln, Rechte und Grenzen für Arbeitgeber

Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind in Deutschland grundsätzlich Privatsache. Arbeitgeber dürfen nur dann eingreifen, wenn die Beziehung den Betriebsablauf stört, etwa durch Bevorzugung von Kolleginnen oder Leistungseinbußen. Mögliche Maßnahmen sind Gespräche, Versetzungen oder der Entzug von Weisungsbefugnissen; eine Kündigung ist nur bei groben Pflichtverletzungen zulässig. Auch eine Anzeigepflicht besteht grundsätzlich nicht, außer bei Hierarchiegefällen oder Interessenskonflikten.

Welche rechtlichen Grenzen und Handlungsmöglichkeiten Arbeitgeber beachten müssen, erklärt Ralf-Dietrich Tiesler im Interview in Markt und Mittelstand.

Zum vollständigen Artikel

Zurück