Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Affären am Arbeitsplatz: Regeln, Rechte und Grenzen für Arbeitgeber
Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind in Deutschland grundsätzlich Privatsache. Arbeitgeber dürfen nur dann eingreifen, wenn die Beziehung den Betriebsablauf stört, etwa durch Bevorzugung von Kolleginnen oder Leistungseinbußen. Mögliche Maßnahmen sind Gespräche, Versetzungen oder der Entzug von Weisungsbefugnissen; eine Kündigung ist nur bei groben Pflichtverletzungen zulässig. Auch eine Anzeigepflicht besteht grundsätzlich nicht, außer bei Hierarchiegefällen oder Interessenskonflikten.
Welche rechtlichen Grenzen und Handlungsmöglichkeiten Arbeitgeber beachten müssen, erklärt Ralf-Dietrich Tiesler im Interview in Markt und Mittelstand.