Ob Sie lieber eine E-Mail senden oder zum Telefon greifen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Teilnahmebedingungen Freu Dich Lauf
I. Allgemeines
1. Der 24h Freu Dich Lauf ist ein Spendenlauf, der am 19. und 20. September 2026 stattfindet. Ziel der Veranstaltung ist es, Spenden zu sammeln, die vollständig einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Dabei werden die Teilnehmenden als Teil gesponsorter Teams eine 400m lange Runde auf dem Gelände des LAC Degerloch in Stuttgart über einen Zeitraum von 24 Stunden beliebig oft laufen. Die Sponsoren werden hierfür Spenden festlegen.
2. Veranstalter des 24h Freu Dich Lauf ist die Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart in Kooperation mit der Menold Bezler Stiftung, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart.
3. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Anmeldungen und Teilnahmen am 24h Freu Dich Lauf. Anmeldung und Teilnahme erfolgen als Team, wobei ein Team bis zu 50 Teilnehmende anmelden kann. Teams können von Unternehmen gestellt werden (z.B. eigene Mitarbeitende), aus einer Gruppe von Privatpersonen bestehen oder z.B. auch aus Vereinen o.ä. Die anmeldende Person stellt sicher, dass alle Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen vor der Anmeldung zur Kenntnis genommen haben und mit der Anmeldung zu diesen Bedingungen einverstanden sind.
4. Abweichende Bedingungen, denen die Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diese nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden.
5. Minderjährige Teilnehmende müssen während der gesamten Veranstaltung von einer mit der Beaufsichtigung beauftragten Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, begleitet werden.
6. Die Teilnahme am 24h Freu Dich Lauf ist kostenfrei. Die Kosten der Veranstaltung trägt die Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB. Ein rechtlicher Anspruch auf die (vollständige) Durchführung des 24h Freu Dich Laufs entsteht für angemeldete Teams nicht.
7. Eventuell anfallende Kosten und Aufwendungen, z.B. für Anreise oder Teamtrikots etc. tragen die Teilnehmenden bzw. nach eigener Vereinbarung mit deren Sponsoren diese Sponsoren, selbst.
II. Spenden
1. Jedes Team teilt bei der Anmeldung einen Sponsor mit, der sich zu diesem Sponsoring vorab bereit erklärt hat. Dies kann ein Unternehmen oder eine natürliche Person sein.
2. Der Sponsor verpflichtet sich zu einer Spende an die Menold Bezler Stiftung, deren Höhe mit der Laufleistung des gesponsorten Teams in Zusammenhang steht. Dies kann ein frei festlegbarer Geldbetrag pro gelaufener Runde des Teams sein, auch ein Pauschalbetrag für den Antritt des Teams ist denkbar. Für konkrete Abstimmungen von Spenden steht Stefanie Müller (E-Mail: stefanie.mueller@menoldbezler.de) gerne zur Verfügung.
3. Spenden erfolgen an die Menold Bezler Stiftung unter ihrer Bankverbindung IBAN: DE63 6005 0101 0405 1037 08 BIC: SOLADEST600 Bank: BW Bank Stuttgart unter Nennung des „24h Freu Dich Lauf“ im Zahlungszweck.
4. Sponsoren erhalten nach geleisteter Spende eine entsprechende Spendenbescheinigung. 5. Die Spenden kommen in voller Höhe einer regionalen Initiative im Bereich Sport zu. Der genaue Spendenempfänger wird auf der Veranstaltungs-Homepage bekannt gegeben.
III. Registrierung und sonstige Leistungen
1. Teams können sich über www.menoldbezler.de/freu-dich-lauf zur Teilnahme registrieren und ihre Teammitglieder anlegen. Die Registrierung ist kostenfrei.
2. Angemeldete Teilnehmende erhalten eine Startnummer mit integriertem Chip, über den die Anzahl der gelaufenen Runden gemessen wird. Eine Teilnahme ist ausschließlich nach erfolgter Anmeldung und unter Mitführung der Startnummer mit integriertem Chip zur Messung der Rundenzahlen zulässig.
3. Die Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB erbringt gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Durchführung des 24h Freu Dich Laufs elektronische Leistungen wie z.B. eine online verfügbare Anzeige der gelaufenen Runden.
4. Über diese Leistungen wird auf der Veranstaltungs-Homepage informiert. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch der Teilnehmenden, insbesondere auch nicht auf die unterbrechungsfreie Nutzbarkeit oder bestimmte Verfügbarkeit sonstiger Leistungen. Es wird nicht gewährleistet, dass der Zugang zu oder die Nutzung von angebotenen Plattformen im Zusammenhang mit dem 24h Freu Dich Lauf nicht durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder anderweitig durch Störungen unterbrochen oder beeinträchtigt wird, die auch zu Datenverlusten führen können. Datensicherungen (Backups) werden von Menold Bezler Rechtsanwälte Steu-erberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB nicht geschuldet. 5. Die bei der Anmeldung zwingend einzugebenden Daten (Vorname, Nachname, Teamname, Geburtsjahr, Sponsor), werden auch für andere Nutzer der Veranstaltungs-Plattform sichtbar sein. Es gelten unsere Datenschutzhinweise.
IV. Verhalten, Ausschluss und Weisungsbefugnis
1. Die Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, ihre Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere Mitarbeitende und beauftragte Dritte (im Folgenden „Menold Bezler“) sind berechtigt, während des 24h Freu Dich Laufs Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen.
2. Sofern und soweit Teilnehmende oder Teams zur Teilnahme unrichtige Daten angegeben haben („Fake-Namen“ oder Ähnliches), behält sich Menold Bezler vor, diese Daten sowie das gesamte Profil von der Veranstaltungs-Plattform zu entfernen und die betreffenden Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen.
3. Beim 24h Freu Dich Lauf werden alkoholische Getränke und Getränke, die Kleinstmengen an Alkohol enthalten (z.B. alkoholfreies Bier) zum Kauf angeboten und / oder zur Versorgung der Teilnehmenden ausgegeben. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Konsum alkoholischer Getränke obliegt den Teilnehmenden selbst.
4. Die Teilnehmenden versichern, körperlich zur Teilnahme am 24h Freu Dich Lauf in der Lage zu sein und bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend Menold Bezler zu informieren und gegebenenfalls die Teilnahme am 24h Freu Dich Lauf selbstständig abzubrechen. Menold Bezler ist befugt, Teilnehmende und Zuschauende vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für die Teilnehmende oder Zuschauende eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.
5. Die Teilnehmenden versichern, während des 24h Freu dich Laufs einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit anderen Teilnehmenden zu pflegen und eventuellen Anwesungen von Menold Bezler Folge zu leisten.
6. Eine Darstellung von politischen, insbesondere rechtsextremistischen, antisemitischen oderanderweitig diskriminierenden Botschaften im Rahmen des 24h Freu Dich Laufs ist verboten. Darunter fällt u. a. das Äußern oder Verbreiten entsprechender Parolen oder Gesten, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke sowie das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung.
7. Aktive und passive Werbung für die Sponsoren der Teams in Form von für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken ist gestattet. 8. Zuwiderhandlungen können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmenden führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird von Menold Bezler vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit der Teilnehmenden getroffen.
V. Vorbehalte
1. Die Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB behält sich eine Absage, Verkürzung oder Verlegung der Veranstaltung vor, insbesondere bei Unwetter, Stromausfall oder sonstigen Gründen, die eine Durchführung der Veranstaltung erschweren oder eine Gefahr für die Gesundheit der Teilnehmenden darstelle. Die Teams werden möglichst frühzeitig über derartige Entscheidungen informiert.
2. Ansprüche der Teilnehmenden auf Erstattung von Aufwendungen, die für die Teilnahme bereits getätigt wurden oder auf Schadensersatz können aus der Absage nicht hergeleitet werden.
VI. Haftung
1. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass es beim 24h Freu Dich Lauf zu leichten Verletzungen, die bei einer Teilnahme an Sportveranstaltungen typischerweise auftreten können wie z.B. Verstauchungen oder wetterbedingten Risiken wie Hitzeschlag, kommen kann. 2. Die Organisation und Veranstaltung des 24h Freu Dich Laufs sowie sämtliche Angebote in diesem Zusammenhang sind unentgeltliche Leistungen der Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB. Die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien berührt sind. Für vorsätzliche Pflichtverletzungen haftet Menold Be-zler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB nach den gesetzlichen Regelungen.
3. In allen anderen Fällen ist eine Haftung der Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB nach dieser Ziffer ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitenden, der Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB.
4. Die Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB wird unentgeltlich und ohne Übernahme einer Verwahrungspflicht Möglichkeiten zur Ablage von mitgebrachten Taschen und Klamotten bereitstellen. Eine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verwechslung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Geld, Schmuck und sonstige Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
VII. Bild- und Tonaufnahmen
Teilnehmende willigen für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten in allen Medien unentgeltlich und zeitlich und örtlich unbeschränkt darin ein, dass Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, die Menold Bezler Stiftung oder von diesen beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen des 24h Freu Dich Laufs Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner bzw. ihrer Person zu erstellen und ganz oder teilweise zur redaktionellen Berichterstattung sowie zu Marketing- und Werbezwecken für die Veranstaltung, Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB und die Menold Bezler Stiftung nichtkommerziell und kommerziell zu nutzen, zu bearbeiten und, auch in bearbeiteter Form, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen sowie zu archivieren.